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Aktuelle Themen

02. Juli 2009:

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Der Bundestag hat die Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet.

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Die wichtigsten Regelungen in Kürze:

 

1.    Die für die Praxis wichtigste Neuerung betrifft die Pflichtteilsergänzungsansprüche. Bisher wurden alle Schenkungen des Erblassers in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod fiktiv dem Nachlass bei der Berechnung der Pflichtteilsergänzungsansprüche hinzugerechnet. Schenkungen in diesem Zeitraum wurden in voller Höhe berücksichtigt. Künftig wird es eine zeitliche Abstufung geben. Schenkungen im ersten Jahr vor dem Erbfall werden voll in die Berechnung einbezogen, eine im zweiten Jahr noch zu 9/10, eine im dritten Jahr zu 8/10 usw.. 

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2.    Bisher gab es für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten oder Lebenspartner unterschiedliche Pflichtteilsentziehungsgründe. Künftig finden diese Gründe auf alle Pflichtteilsberechtigten gleichermaßen Anwendung. Begeht der Pflichtteilsberechtigte eine schwere Straftat gegen Personen, die dem Erblasser nahe stehen, so ist eine Pflichtteilsentziehung künftig auch möglich, wenn es sich um Straftaten z.Bsp gegen Stief- oder Pflegekinder handelt. Bisher ist dies nur bei Straftaten gegenüber einem viel kleineren Personenkreis möglich. 

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3.    Wenn die Erfüllung des Pflichtteils eine unbillige Härte für den Erben darstellt, etwa weil er zur Erfüllung ein Unternehmen oder ein Eigenheim veräußern müsste, so bestehen künftig für alle Erben. Erleichterungen zur Stundung des Pflichtteils 

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4.    Bisher konnte ein Abkömmling, also ein Kind oder Enkel, einen Ausgleich für Pflegeleistungen nur dann verlangen, wenn er die Leistungen unter Verzicht auf berufliches Einkommen erbracht hat. Künftig kann einen Ausgleich für Pflegeleistungen auch verlangen, wer berufstätig ist und daneben die Pflege erbringt. 

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5.   Die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen wurde an die Verjährungsvorschriften des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes von 2001 angepasst. Danach besteht eine Regelverjährung von drei Jahren. Nur in Einzelfällen gilt noch eine längere Verjährungsfrist

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Das neue Recht gilt für alle Erbfälle am 01.01.2010.

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Quelle: Pressemitteilung des BMJ

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Link zum beschlossenen Gesetz:

http://www.bmj.bund.de/files/-/3749/Beschlussempfehlung_Bericht_Erb_Verjaehrungsrecht.pdf

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26. Juni 2009:

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Modernisierung der Zwangsvollstreckung

Am 19.07.2009 hat der Bundestag zwei Gesetzesentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechtes beschlossen. Die wichtigsten Regelungen sind, dass die eidesstattliche Versicherung, künftig Vermögenserklärung genannt, nicht erst nach erfolglosem Vollstreckungsversuch, sondern sofort gefordert werden kann und jedes Bundesland in einem zentralen Vollstreckungsgericht die Vermögensverzeichnisse elektronisch verwaltet. Bei diesem Gericht werden auch die Schuldnerverzeichnisse als Internetregister geführt, in das jeder Einsicht nehmen kann, der ein berechtigtes Interesse nachweist. Weiterhin dürfen die Gerichtsvollzieher künftig gepfändete Gegenstände im Internet versteigern und Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeuge des Schuldners einholen.

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zum Link gelangen Sie: HIER

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Quelle: Pressemitteilung des BMJ 

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Patientenverfügung ab 01.09.2009 gesetzlich geregelt
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Am 18.06.2009 hat der Deutsche Bundestag in dritter Lesung dem Gesetzesentwurf des SPD Abgeordneten Stümper zugestimmt. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll am 01.September 2009 in Kraft treten. Nach der neuen Regelung muss die Patientenverfügung schriftlich niedergelegt werden. Sie muss der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und ist für alle Beteiligten, also insbesondere für einen Bevollmächtigten, für einen Betreuer und die behandelnden Ärzte verbindlich. 

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Quelle: Pressemitteilung des BMJ

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04. März 2009:

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Am Mittwoch, 4. März 2009, fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags zu drei parlamentarischem Initiativen zur gesetzlichen Regelung über so genannte Patientenverfügungen statt. Angehört wurden neun Sachverständige, darunter auch der Mainzer Prof. Dr. Friedhelm Hufen. Über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung waren sich die Experten einig und setzten sich damit in Gegensatz zur Auffassung z. Bsp. der Bundesärztekammer. Die Stellungnahmen können auf der Seite des Deutschen Bundestages 
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2009/23679930_kw10_recht/index.html abgerufen werden. 

Hier die Links zu den Gesetzesinitiativen:
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16/8442 Gesetzentwurf: 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
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16/11360 Gesetzentwurf Patientenverfügungsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf
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16/11493 Gesetzentwurf: Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf
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08. Oktober 2008:

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Am 8. Oktober 2008 fand die Anhörung der Sachverständigen zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechte (16/8954) statt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass gesetzliche Erben einen Ausgleich für Pflegeleistungen erhalten, auch wenn dafür nicht auf eigenes berufliches Einkommen verzichtet wird. Mehrere der Experten  bemängelten, dass der Kreis der Berechtigten auf die gesetzlichen Erben beschränkt ist und Schwiegerkinder oder Angehörige einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leer ausgehen. Andere vertraten die Auffassung, dass es zumutbar sei, wenn diese Personen dann mit dem Erblasser eine Gegenleistung noch zu Lebzeiten im Wege der Vereinbarung regeln. Auch wurde befürchtet, dass es über den Umfang und die Bewertung der Pflegeleistungen  zu Streit kommen werde und Beweisaufnahmen bis in den Intimbereich drohen. Näheres, wie den Gesetzesentwurf  und die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier:

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09. April 2008:

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Auszüge aus der Pressekonferenz des Mainzer Erbrechtszirkels mit der Präsentation von Rechtsanwalt Karwatzki

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09. April 2008:

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Präsentation zur Pressekonferenz des Mainzer Erbrechtszirkels von Rechtsanwalt Karwatzki

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