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02.
Juli 2009:
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Der
Bundestag hat die Reform des Erb- und Verjährungsrechts
verabschiedet.
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Die
wichtigsten Regelungen in Kürze:
1.
Die
für die Praxis wichtigste Neuerung betrifft die
Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Bisher wurden alle Schenkungen des Erblassers
in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod fiktiv dem Nachlass
bei der Berechnung der Pflichtteilsergänzungsansprüche
hinzugerechnet. Schenkungen in diesem Zeitraum wurden in
voller Höhe berücksichtigt. Künftig wird es eine
zeitliche Abstufung geben. Schenkungen im ersten Jahr vor
dem Erbfall werden voll in die Berechnung einbezogen, eine
im zweiten Jahr noch zu 9/10, eine im dritten Jahr zu 8/10
usw..
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2.
Bisher
gab es für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten oder
Lebenspartner unterschiedliche Pflichtteilsentziehungsgründe.
Künftig finden diese Gründe auf alle
Pflichtteilsberechtigten gleichermaßen Anwendung. Begeht
der Pflichtteilsberechtigte eine schwere Straftat gegen
Personen, die dem Erblasser nahe stehen, so ist eine
Pflichtteilsentziehung künftig auch möglich, wenn es sich
um Straftaten z.Bsp gegen Stief- oder Pflegekinder handelt.
Bisher ist dies nur bei Straftaten gegenüber einem viel
kleineren Personenkreis möglich.
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3.
Wenn
die Erfüllung des Pflichtteils eine unbillige Härte für
den Erben darstellt, etwa weil er zur Erfüllung ein
Unternehmen oder ein Eigenheim veräußern müsste, so
bestehen künftig für alle Erben. Erleichterungen zur Stundung
des Pflichtteils
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4.
Bisher
konnte ein Abkömmling, also ein Kind oder Enkel, einen Ausgleich
für Pflegeleistungen nur dann verlangen, wenn er die
Leistungen unter Verzicht auf berufliches Einkommen erbracht
hat. Künftig kann einen Ausgleich für Pflegeleistungen
auch verlangen, wer berufstätig ist und daneben die Pflege
erbringt.
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5.
Die Verjährung von familien- und erbrechtlichen
Ansprüchen wurde an die Verjährungsvorschriften des
Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes von 2001 angepasst.
Danach besteht eine Regelverjährung von drei Jahren. Nur in
Einzelfällen gilt noch eine längere Verjährungsfrist
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Das
neue Recht gilt für alle Erbfälle am 01.01.2010.
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Quelle: Pressemitteilung des BMJ
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Link
zum beschlossenen Gesetz:
http://www.bmj.bund.de/files/-/3749/Beschlussempfehlung_Bericht_Erb_Verjaehrungsrecht.pdf
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26.
Juni 2009:
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Modernisierung der Zwangsvollstreckung
Am 19.07.2009 hat der Bundestag zwei Gesetzesentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechtes beschlossen. Die wichtigsten Regelungen sind, dass die eidesstattliche Versicherung, künftig Vermögenserklärung genannt, nicht erst nach erfolglosem Vollstreckungsversuch, sondern sofort gefordert werden kann und jedes Bundesland in einem zentralen Vollstreckungsgericht die Vermögensverzeichnisse elektronisch verwaltet. Bei diesem Gericht werden auch die Schuldnerverzeichnisse als Internetregister geführt, in das jeder Einsicht nehmen kann, der ein berechtigtes Interesse nachweist.
Weiterhin dürfen die Gerichtsvollzieher künftig gepfändete Gegenstände im Internet versteigern und Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeuge des Schuldners einholen.
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zum
Link gelangen Sie: HIER
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Quelle: Pressemitteilung des BMJ
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Patientenverfügung ab 01.09.2009 gesetzlich geregelt
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Am 18.06.2009 hat der Deutsche Bundestag in dritter Lesung dem Gesetzesentwurf des SPD Abgeordneten Stümper zugestimmt. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll am 01.September 2009 in Kraft treten.
Nach der neuen Regelung muss die Patientenverfügung schriftlich niedergelegt werden. Sie muss der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und ist für alle Beteiligten, also insbesondere für einen Bevollmächtigten, für einen Betreuer und die behandelnden Ärzte verbindlich.
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Quelle: Pressemitteilung des BMJ
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04.
März 2009:
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Am Mittwoch, 4. März 2009, fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags zu drei parlamentarischem Initiativen zur gesetzlichen Regelung über so genannte Patientenverfügungen statt. Angehört wurden neun Sachverständige, darunter auch der Mainzer Prof. Dr. Friedhelm Hufen.
Über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung waren sich die Experten einig und setzten sich damit in Gegensatz zur Auffassung z. Bsp. der Bundesärztekammer.
Die Stellungnahmen können auf der Seite des Deutschen Bundestages
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2009/23679930_kw10_recht/index.html abgerufen werden.
Hier die Links zu den Gesetzesinitiativen:
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16/8442 Gesetzentwurf: 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
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16/11360 Gesetzentwurf Patientenverfügungsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf
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16/11493 Gesetzentwurf: Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf
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Am
8. Oktober 2008 fand die Anhörung der Sachverständigen
zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf
zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechte (16/8954)
statt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass
gesetzliche Erben einen Ausgleich für Pflegeleistungen
erhalten, auch wenn dafür nicht auf eigenes berufliches
Einkommen verzichtet wird. Mehrere der Experten bemängelten,
dass der Kreis der Berechtigten auf die gesetzlichen Erben
beschränkt ist und Schwiegerkinder oder Angehörige einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft leer ausgehen. Andere
vertraten die Auffassung, dass es zumutbar sei, wenn diese
Personen dann mit dem Erblasser eine Gegenleistung noch zu
Lebzeiten im Wege der Vereinbarung regeln. Auch wurde befürchtet,
dass es über den Umfang und die Bewertung der
Pflegeleistungen zu Streit kommen werde und
Beweisaufnahmen bis in den Intimbereich drohen.
Näheres,
wie den Gesetzesentwurf und die Stellungnahmen der
Sachverständigen finden Sie hier:
09.
April 2008:
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Auszüge
aus der Pressekonferenz des Mainzer Erbrechtszirkels mit der
Präsentation von Rechtsanwalt Karwatzki
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09.
April 2008:
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Präsentation
zur Pressekonferenz des Mainzer Erbrechtszirkels von Rechtsanwalt
Karwatzki
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